Warensicherung
Warensicherung und Ladungssicherung: Was sind die Unterschiede?
Warensicherung wird auch als Transportsicherung oder Transportverpackung bezeichnet. Damit ist das Zusammenfassen einzelner Produkte zu einer transportfähigen Einheit gemeint. Durch das Zusammenfassen sorgen Sie dafür, dass die Güter ohne Raumverlust verladen, einfach transportiert und zum Kunden gebracht werden können. Zudem schützen Verpackungs- bzw. Ladeeinheiten Ihre Güter vor Schäden.
- Zur Warensicherung zählen insbesondere Paletten, die Sie mit Palettenaufsatzrahmen und Palettenzubehör individualisieren.
- Umreifungsbänder bzw. Umreifungssets sind für die Fixierung palettierter Kartons oder großgeometrischer Gebinde wie Holzlatten ideal. Verschlusshülsen nicht vergessen!
- Stretchfolie oder Schrumpffolie halten unregelmäßig geformte Beladungen auf der Palette an Ort und Stelle.
Ladungssicherung wiederum fixiert Paletten und Gebinde beim Transport per Lkw, Pkw usw. Hier sind Spanngeräte und Spanngurte unverzichtbar, Bodensicherungen und andere Fixierelemente kommen hinzu.
Um wirklich einen erfolgreichen Transport zu garantieren, sind Thermoschutz und Kühlelemente für Lebensmittel, Pharmaprodukte und viele andere empfindliche Waren unverzichtbar. Außerdem stellen Sie mit Waagen sicher, dass Höchstlasten nicht überschritten werden, ob auf der einzelnen Palette oder im Laderaum.
Wer ist verantwortlich für die Waren- und Ladungssicherung?
Sowohl der Verlader wie auch der Fahrer sind gleichermaßen für die Waren- und Ladungssicherung sowie das Ladungssicherungszubehör verantwortlich. Kommt es zu einem Unfall oder Zwischenfall, sind beide haftbar.
Der Verlader muss …
- … im Zweifelsfall die notwendigen Qualifikationen für die Warensicherung, Verladung und Ladungssicherung vorweisen können,
- die Waren mit optimaler Warensicherung auf den Transport vorbereiten,
- die Ladung sorgfältig nach Vorschrift sichern.
Der Fahrer muss …
- … beim Verladen kontrollieren, ob die Güter transportsicher verpackt sind,
- die Ladungssicherung vor Fahrtantritt kontrollieren und justieren,
- auf der Strecke Spanngurte etc. auf ihre weitere Sicherheit kontrollieren.
Wann eine Ladung als (un)sicher gilt, klärt im Zweifelsfall schon die StVO. § 22 Absatz 1 besagt, dass eine Ladungssicherung dafür sorgen muss, dass bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nichts verrutschen, herunterfallen, umfallen, rollen oder Lärm verursachen kann. Noch genauer – insbesondere für den gewerblichen Transport – werden Handelsgesetzbuch und die technische Regel VDI 2700.
Wie Sie diese Regeln mit den optimalen Produkten erfüllen, erklären wir Ihnen gern. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.