DIN EN 131-1+2 – diese Norm müssen Sie kennen.
Stellen Sie Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen Steigtechnik zur Verfügung? Dann sollten Sie Ihre Anlegeleitern bis zum 01.01.2018 geprüft und gegebenenfalls aufgerüstet oder ersetzt haben. Dazu können Sie Ihre Altbestände einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Im Zweifel steigen Sie besser gleich auf ein neues Modell um.
Warum gibt es diese Normänderung?
Die Änderungen in den beiden Normteilen DIN EN 131-1 und DIN EN 131-2 wurden in die Wege geleitet, um die Sicherheit bei der Arbeit auf diesen Leitertypen noch mehr zu erhöhen und die Unfallgefahr europaweit zu reduzieren. Das bedeutet, dass in ganz Europa dieselben Sicherheitsstandards für Anlegeleitern gelten.
Das Europäische Komitee für Normung CEN ist sich einig: Ob in Stuttgart, Paris oder Mailand, Leitern müssen in ihren Ausführungen, ihrer Bauart und ihren Kennzeichnungen denselben Richtlinien entsprechen. Auch die Anleitung zur Leiter muss normkonform aufgebaut sein. In der ČSN EN 131-2 werden Leitern übrigens in zwei Kategorien eingeteilt: „professional“ für den gewerblichen Gebrauch und „non-professional“ für den privaten. Denn Leitern für das Gewerbe unterliegen strengeren Richtlinien.
Und was haben Sie davon?
Weniger Arbeitsunfälle – das ist ein großer Vorteil für jedes Unternehmen. Und es gibt noch weitere: Wenn Sie europaweit tätig sind, können Sie und Ihre Mitarbeiter darauf vertrauen, dass die Leitern überall gleich sicher sind. Beim Kauf von DIN EN 131 zertifizierten Leitern sind Sie außerdem rechtlich abgesichert – nach europäischem Recht. Und das Beste: Da die nach Norm gefertigten Leitern hochwertig, robust und langlebig sind, bleiben diese lange im Einsatz und so bleibt Ihnen nur, an die jährliche Leiterprüfung zu denken.
Was sind die Anforderungen an Leitern nach DIN EN 131-1+2?
Alle tragbaren Anlegeleitern benötigen ab einer Länge von über drei Metern eine Erweiterung, die zum Beispiel durch Quertraversen oder eine konische Bauweise umgesetzt werden. Für Mehrzweckleitern und Schiebeleitern, die in eingefahrenem Zustand immer noch länger als drei Metern sind, heißt das: Abnehmbare Leiternteile, zum Beispiel die Oberleiter, können nicht mehr entnommen und einzeln genutzt werden oder müssen ebenfalls mit einer Standverbreiterung versehen werden.
Sie können auch aufrüsten
Wenn sich Ihre Leitern für eine normkonforme Erweiterung eignen, können Sie eine Quertraverse montieren. Bevor Sie sich allerdings dazu entschließen, müssen Sie diese einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Ob eine Leiter noch einsatzfähig ist, entscheidet der prüfende Fachbetrieb. Sie bekommen ein Beurteilungsschreiben, das Sie unbedingt als Nachweis behalten sollten.
Übrigens: Bei uns bekommen Sie sowohl Anlegeleitern, die nach den neuen Normvorgaben gefertigt wurden, als auch Traversen zum Nachrüsten.