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Produktratgeber Büro

Richtlinien zur Arbeitsplatzausstattung

Haben Ihre Bildschirmplätze die richtige Arbeitshöhe? Ist die Arbeitsfläche groß genug? Sind die Oberflächen frei von störenden Reflexionen? Bieten die Tische ausreichend Beinfreiheit? Das Einmaleins der Arbeitsplatzausstattung: So arbeiten Sie gesünder und effektiver.

Moderne Büroeinrichtungen gewährleisten Gesundheitsschutz

Seine Gesundheit zu schützen, liegt im Interesse eines jeden Einzelnen; es ist auch ein unternehmerisches Anliegen erster Priorität, verursachen doch Krankheiten bzw. daraus resultierende Ausfallzeiten hohe betriebswirtschaftliche Kosten. Einer Aussage des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK-Bundesverband) zufolge lagen 1999 die Ausfallzeiten je Mitglied bei durchschnittlich 16 Arbeitstagen.

Mehr als ein Viertel (27,2 %) aller Ausfallzeiten resultieren aus Muskel- und Skeletterkrankungen, wie sie typisch sind für das Büro. Diese Zahlen belegen, dass Gesundheitsschutz im Büro zwingend erforderlich ist, weil Büroarbeit mit hohen mentalen Beanspruchungen verbunden ist. Hier setzt die ergonomisch-humane Arbeitsplatz- und Raumplanung an, um die Belastungen des Menschen zu reduzieren. Eine Leistung, die durch die geltenden Regelwerke zur Arbeitsplatzgestaltung im Büro gestützt wird.

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Hier nur einige wenige, wichtige Beispiele:

  • Sitzen in statischen Körperhaltungen belastet Muskulatur und Wirbelsäule. Ergonomisch gut gestaltete Arbeitsstühle fördern das "dynamische Sitzverhalten" und verhindern schwerwiegende Folgen für Gesundheit und Arbeitsqualität.

  • Falsche Arbeitshöhen führen zu verkrampften Körperhaltungen. Höhenvariable Arbeitsplätze bieten jedem Menschen die Chance zu einer optimalen Sitzhaltung.

  • Bewegungsarmut beeinträchtigt die körperliche und geistige Dynamik; sie reduziert Muskelaktivität und Blutzirkulation und gefährdet die Elastizität der Bandscheiben. Bewegungsfördernde Arbeitsplätze beugen Krankheits- und Krankheitsfolgekosten vor. Dazu gehören auch ausreichende Bewegungsflächen sowohl am Arbeitsplatz als auch im Raum.

  • Direkt- und Reflexblendungen bei der Bildschirmarbeit gefährden die Sehkraft des Menschen. Eine blendfreie Aufstellung der Bildschirme ist daher zwingend vorgeschrieben.

  • Eine nicht ausreichende oder falsche Raumbeleuchtung hat ähnliche Folgen. Sie ist auf Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatz-Anordnung abzustimmen.

  • Visuelle und akustische Störungen beeinträchtigen die Konzentration und sind "vorprogrammierte" Fehlerquellen. Akustisch wirksame Wandsysteme "entschärfen" auch größere Räume.
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Leistungsstarke Büro-Einrichtungen bieten viele Chancen zur Erhaltung und Förderung der menschlichen Leistungskraft. Sie gewährleisten den vorbeugenden Gesundheitsschutz, unterstützen Motivation und Engagement der Mitarbeiter und reduzieren Krankheits- und Krankheitsfolgekosten.

Wie Arbeitsplätze aussehen müssen, bestimmen Bildschirmarbeitsverordnung (BildschirmarbV) und andere relevante Regelwerke, die arbeitswissenschaftliche und bürofachliche Erkenntnisse in ihren wichtigsten Details unterstützen und konkretisieren.

Wichtige Regeln zur Gestaltung des Arbeitsplatzes

Unterstützen - nicht behindern

  • Verbindlich vorgeschriebene Arbeitsfläche 1,28 m²:
  • Einflächen-Arbeitsplätze = 1600 mm breit x (an jeder Stelle) 800 mm tief
  • Kombinationen insgesamt 1,28 m², (an jeder Stelle) 800 mm tief.
  • Ausnahme: Arbeitsplätze mit geringem Arbeitsflächenbedarf dürfen bis auf 1200 mm Breite reduziert werden.
  • Arbeitshöhe ist nicht gleich Tischhöhe. Die individuelle Arbeitshöhe orientiert sich am Menschen.
  • Die maximale Arbeitshöhe sollte nicht 750 mm überschreiten
  • Höhenvariable Arbeitsplätze müssen einen Verstellbereich von mindestens 680 bis 760 mm aufweisen
  • Arbeitshöhe für manuelle und Bildschirmtätigkeiten muss gleich sein, der Höhenunterschied ist durch Absenkung der Arbeitsfläche nach unten auszugleichen

Bewegung ja, Gefährdung nein!

Freie Bewegungsfläche am "persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz" mindestens 1,5 m², an keiner Stelle weniger als 1 m breit und 1 m tief. Keine Überlagerung durch andere Flächen mit Ausnahme des Zugangs zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz sowie der Funktionsflächen der Möbel des eigenen Arbeitsplatzes, wenn keine Scher-, Quetsch- oder Stoßstellen entstehen.

Freiheit für die Beine - Freiheit für Bewegung

Freier unverstellter Beinraum am Arbeitsplatz muss mindestens 600 mm breit und 650 mm (besser 690 mm) hoch sein. Arbeitsplätze und Raum für permanenten Haltungswechsel gestalten - für Sitzen, Stehen und Bewegen.

Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze

Arbeitsplatztyp nach der Tätigkeit auswählen

  • für reine Bildschirmarbeit - Einflächen-Arbeitsplätze
  • für Mischarbeit - Einflächen- oder Mehrflächen-Arbeitsplätze


Arbeitsplätze nach der Tätigkeit abwinkeln:

  • systemorientierte Tätigkeit - 90 ° oder 45 ° optimal, maschinelle Arbeitsfläche gegenüber der manuellen abgesenkt
  • belegorientierte Tätigkeit - 30 ° und 60 ° in Ordnung, 45 ° optimal, beide Arbeitsflächen in derselben Höhe

Immer bestens auf der Höhe
Erste Zeile auf dem Bildschirm maximal in Augenhöhe.

Keine Chance für Blendungen
Direkt- und/oder Reflexblendungen vermeiden: hinter dem Bildschirm sowie im Rücken des Benutzers kein Fenster und keine helle oder beleuchtete Fläche. Leuchtdichten-Kontraste im richtigen Verhältnis. Blickrichtung des Benutzers parallel zur Fensterfront.

Erkennen statt erraten

Umgebungshelligkeit regulieren: verstellbare Lichtschutzanlage zwingend vorgeschrieben. Bildschirm möglichst in der Raumtiefe, zur Mitte des Raumes hin aufstellen.

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