Hinweise zur EUR-Tauschpalette
Eine EUR-Tauschpalette ist eine wiederverwendbare Vierwege-Flachpalette aus Holz, die gemäß nachfolgenden Bestimmungen hergestellt, gütegeprüft und gekennzeichnet ist.
Kennzeichen
Die EUR-Tauschpaletten müssen an den Klötzen beider Längsseiten folgende Zeichen tragen:
- Auf dem rechten Eckklotz das geschützte Zeichen EUR
- Auf dem Mittelklotz die gemäß IPPC-Bestimmung ISPM15 sowie die Kennzeichnung der zulassenden Bahn und den Herstellungscode
- Auf dem linken Eckklotz das Brandzeichen der European Pallet Association EPA
Der Herstellungscode 000-0-00 bezeichnet in der ersten Gruppe (Ziffern/Buchstaben) den zugelassenen Hersteller, in der zweiten Gruppe die letzte Ziffer des Herstellungsjahres und den Herstellungsmonat.
- Genormtes Nagelbild
- Angefaste Bodenbretter
- Keine Schimmelbildung
- Alle EPAL-geprüften EUR-Tauschpaletten tragen eine Güteprüfklammer mit dem EPAL-Qualitätszeichen
- Nach erfolgter Reparatur werden die EPAL-geprüften EUR-Tauschpaletten mit dem speziellen EPAL-Reparatur-Kennzeichnungsnagel versehen
- Die Zeichen müssen vollständig eingebrannt werden.
Zulässige Holzarten
Nadelholz (1)
Tanne
Fichte
Kiefer
Laubholz
Weichholz
Erle
Birke
Pappel (1) + (2)
Laubholz
Hartholz
Eiche
Esche
Buche
Ulme
Akazie
Ahorn
Platane
Edelkastanie
(1) Bei Nadelhölzern und bei der Pappel darf die Breite der Jahresringe, gemessen an 10 Ringen, im Durchschnitt nicht mehr als 7 mm betragen.
(2) Nicht zulässig für Querbretter
Andere Holzarten sind nur zulässig, wenn sie mindestens die gleichen mechanischen Eigenschaften haben wie die in der Tabelle genannten Holzarten. Holzwerkstoffe (Mindestdichte von 600 kg/m³) sind nur für verschiedene Bauteile zulässig.
Holzgüte
Das Holz muss frei sein von jeglichen Spuren von Holzschutzmitteln.
Unzulässig sind:
- Fäulnis (Schimmel, Schwamm, Trockenfäule)
- Rindeneinschlüsse
- aktiver Insektenbefall
Alle Bretter müssen aus einem Stück bestehen. Auf der Lade- und Bodenfläche der Palette müssen die Bretter ungehobelt sein.
Feuchtigkeitsgehalt
Die Holzfeuchtigkeit darf 22% des Gewichtes des trockenen Holzes (Darrgewicht) nicht überschreiten.
ISPM 15
Seit 01.01.2010 werden alle neu hergestellten EUR-Tauschpaletten gemäß ISPM 15 behandelt. Gemäß ISPM 15 behandelte EUR-Tauschpaletten erkennt man an den Einbränden auf beiden Mittelklötzen der Längsseite. Ebenfalls ist ein Einbrand gemäß ISPM 15 auf beiden Mittelklötzen der Schmalseite möglich.
Tragfähigkeit
Baumkanten
Bei Verwendung von Eichenholz sind Baumkanten nicht zulässig. Bei anderen Hölzern sind Baumkanten an 2 Kanten jedes Teiles zulässig, unter der Bedingung, dass sie ohne Rinde sind, oben liegen und schräg gemessen jeweils 15 mm nicht überschreiten. Nicht zulässig sind sie bei Querbrettern, Bodenmittelbrettern und an den Außenkanten der Deckrand- und Bodenrandbretter.
Die EUR-Tauschpalette ist bei der Auflagerung im Regal oder auf der Gabel eines Flurförderzeuges für folgende Lasten ausgelegt:
- 1000 kg, (Nennlast) wenn die Last beliebig auf der Palettenoberfläche verteilt ist
- 1500 kg, wenn die Last auf der Palettenoberfläche gleichmäßig verteilt ist
- 2000 kg, wenn die Last in kompakter Form vollflächig und gleichförmig auf der gesamten Palettenoberfläche aufliegt
Im Stapel beträgt die zusätzliche Auflast der untersten Palette max. 4000 kg, wenn sie sich auf einer ebenen, horizontalen und starren Fläche befindet und die Auflast horizontal und vollflächig aufliegt.
Tauschkriterien
Wenn EUR-Tauschpaletten einen oder mehrere der folgenden Schäden aufweisen, sind die Paletten nicht tauschfähig und müssen nach den Bestimmungen des UIC Merkblattes 435-4 repariert werden.
Schlechter Allgemeinzustand:
- Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch, faul, starke Absplitterungen).
- Die Verschmutzung ist so stark, dass die Ladegüter verunreinigt werden.
- Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden.
- Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.B. zu dünne Bretter, zu schmale Klötze).
Reparaturbestimmungen
Ein Boden- oder Deckrandbrett ist so abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.
Die Markierung EUR rechts sowie die Zeichen einer Bahn links fehlen.
Ein oder mehrere Bretter fehlen.
Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.
Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen.
Mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter sind so abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.
EUR-Tauschpaletten, die nicht dem in den Tauschkriterien vorgegebenen Zustand entsprechen, müssen nach UIC 435-4 repariert werden. Die Reparatur von EUR-Tauschpaletten ist nur mit einer Lizenz von der EPAL möglich. Es dürfen nur maßhaltige Teile gemäß UIC 435-2 und UIC 435-4 verwendet werden. Die reparierte EUR-Tauschpalette muss nach der Reparatur wieder die gleichen technischen Eigenschaften wie eine neue EUR-Tauschpalette aufweisen.